Wir beraten bei spezifischen Fragestellungen mit Auslandsbezug

Sie können uns auch bei anderen Fragen der Sozialen Arbeit mit Auslandsbezug kontaktieren und wir prüfen, ob und wie wir Sie beraten und ggf. unterstützen können. 

Falls beim ISD keine Möglichkeiten zur Beratung oder Unterstützung vorliegen, leiten wir Sie, wenn möglich, an eine andere Stelle weiter, die Ihnen in Ihrer Anfrage behilflich sein kann.

Beispiele für solche Fragen können sein:

  • Erwachsene, die im Ausland krankheits- oder altersbedingt schutzbedürftig werden 
  • In Deutschland Inhaftierte, die Kontakt zu im Ausland lebenden Familienmitgliedern aufnehmen möchten
  • Grenzüberschreitende finanzielle Fragen (Unterhalt) 
  • Fragen zur Abstammung (Vaterschaftsfeststellungen/DNA Test)
  • Klärung, ob eine bestimmte medizinische Behandlung oder psychiatrische Unterbringung im Ausland möglich ist

 

Weiterführende Informationen

Haager Erwachsenenschutzübereinkommen

Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen regelt auf internationaler Ebene den Schutz von Erwachsenen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu schützen.

Haager Erwachsenenschutzübereinkommen [Haager Konferenz für Internationales Privatrecht - externer Link öffnet neues Fenster]

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Erwachsenenschutzverordnung (EUErwSVO)

Der Deutsche Verein begrüßt das Ziel der EU-Kommission, die Rechte schutzbedürftiger Erwachsener durch die Schaffung einer EU-Erwachsenenschutzverordnung zu stärken und bislang fehlende grenzüberschreitende Regelungen zu adressieren. Der Deutsche Verein plädiert dafür sicherzustellen, dass die EU-Erwachsenenschutzverordnung an den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet ist. Besonders hervorgehoben wird die vorgeschlagene Einführung des Europäischen Vertretungszertifikats, das die Handlungsfähigkeit rechtlicher Betreuer/innen in grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherstellt. Angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung des Instituts Vorsorgevollmacht in den Mitgliedstaaten und des uneinheitlichen Begriffsverständnis im Bereich des Erwachsenenschutzes wird die Gefahr von Anwendungsfehlern gesehen und damit verbunden eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr. Die Einrichtung und Vernetzung sogenannter Schutzregister wird mit Blick auf die Gefahr einer Stigmatisierung und Verletzung der Grundrechte betroffener Personen kritisch betrachtet. Für eine effektivere internationale Zusammenarbeit fehlt es bislang an verbesserten strukturellen Vorgaben für die Praxis.

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zur EU-Erwachsenenschutzverordnung (EUErwSVO)

EU Unterhaltsverordnung

Die EU Unterhaltsverordnung regel die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen innerhalb der Europäischen Union.

EU Unterhaltsverordnung [Europäische Union - externer Link öffnet neues Fenster]

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Unterhaltsübereinkommen regelt die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen.

Haager Unterhaltsübereinkommen [Haager Konferenz für Internationales Privatrecht - externer Link öffnet neues Fenster]