Grenzüberschreitende Soziale Arbeit

Als Mitglied des internationalen Netzwerks International Social Service (ISS) ist der Internationale Sozialdienst (ISD) die Verbindungsstelle zwischen deutschen und ausländischen freien und öffentlichen Trägern der Sozialarbeit, zwischen Jugend- und Sozialbehörden sowie Vormundschafts- und Familiengerichten im In- und Ausland. Mehr dazu finden Sie unter:
Wer wir sind

Internationale Zusammenarbeit

Im Rahmen von aus Deutschland eingehenden Ersuchen arbeitet der ISD in erster Linie im Auftrag von Gerichten und Behörden. Bei Fragen und Ersuchen aus dem Ausland bittet der ISD wiederum deutsche Fachstellen um Zusammenarbeit. Mögliche Konstellationen sind das Einholen von Sozialberichten zur Situation von Kindern und Familien, die Weitergabe von Kinderschutzmeldungen sowie Ersuchen zur Unterstützung bei Kontakt und Umgang zwischen Elternteilen und ihren Kindern. Seit 2022, mit Inkrafttreten der neuen Brüssel IIb Verordnung, verweisen wir für die Zusammenarbeit im räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung auf die Zentrale Behörde beim Bundesamt für Justiz in Bonn.

Veränderungen in der Zusammenarbeit innerhalb der EU

Innerhalb des ISS-Netzwerks wird über die Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch kommuniziert. Die Arbeitspartner des ISS leisten nicht nur sprachliche, sondern insbesondere auch kulturelle Übersetzungsarbeit, da sie Kenntnis von den kulturellen Gegebenheiten sowie den Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen der Sozialbehörden und Kinderschutzbehörden des jeweiligen Landes haben.

In 2023 wurden 218 Fälle mit Auslandsbezug im Zusammenhang mit verschiedenen Ländern vom ISD bearbeitet.

Individuelle Fallarbeit

Im Rahmen unserer Fallarbeit verfolgen wir einen kindeswohlorientierten und interdisziplinären Ansatz. Hierbei nutzen wir sowohl die sozialarbeiterische als auch die juristische Kompetenz unseres Teams sowie die Fachkenntnis zu internationalen Konventionen, europäischen Regelungen und geltendem deutschen Recht. Auch kulturelle Besonderheiten in den beteiligten Ländern werden hierbei fokussiert und in der Fallarbeit aktiv mit eingebunden.

Melden Sie sich gerne vorab bei uns, um eine mögliche Anfrage zu besprechen. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob und welche Rechtsgrundlagen im internationalen Kontext Anwendung finden sowie ob ein Arbeitspartner des ISS in dem beteiligten Land vorhanden ist und welche Möglichkeiten diesem Arbeitspartner zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Arbeitspartner wird unter anderem aus staatlichen Mitteln und Spendengeldern gewährleistet, sodass bei manchen Leistungen der Arbeitspartner Gebühren für die Auftraggeber anfallen können. Auf unserem Hinweisblatt zur Zusammenarbeit finden Sie weitere Informationen und die Kostenregelungen. 

Hinweisblatt zur Zusammenarbeit

Handreichung zur grenzüberschreitenden Fallarbeit